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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Forscherstation

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Forscherstation

I Allgemeines

  1. Diese AGB gelten für das gesamte Angebot der Forscherstation gGmbH (gemäß Website der Forscherstation).
  2. Das Angebot richtet sich vornehmlich an pädagogische Fach- und Lehrkräfte, die in Krippe, Kita, Hort oder Grundschule tätig sind. Der aktuelle Beschäftigungsort der Fach-/Lehrkraft bestimmt, welches Angebot gebucht werden kann.
  3. Das Angebot ist, soweit nicht anders ausgewiesen, kostenfrei.
  4. Die Forscherstation kann die Teilnahme an ihrem Angebot von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
  5. Die Teilnahmebedingungen sind den Beschreibungen des entsprechenden Angebots zu entnehmen (z. B. Ort, Zielgruppe, Personenanzahl, bereits fortgebildet, …)
  6. Veranstaltungen, die eine dritte Person als Veranstaltenden und Vertragspartei ausweisen, sind keine Veranstaltungen der Forscherstation. Es gelten die AGB der jeweiligen Organisation, die für die Veranstaltung verantwortlich ist.

II Anmeldung und Informationen zur Anmeldung

  1. Die Ankündigung aller Angebote durch die Forscherstation ist unverbindlich.
  2. Die Anmeldung für unsere Angebote erfolgt online über unsere Website.
  3. Die Anmeldung wird von Seiten der Forscherstation per Mail bestätigt, soweit noch Plätze vorhanden sind.
  4. Sollte eine Veranstaltung bereits ausgebucht sein, besteht ggf. die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Dies ist dann möglich, wenn es bei der Veranstaltung trotz fehlender freier Plätze eine Anmeldeoption gibt. Eine Nachrückmöglichkeit kann sich sehr kurzfristig ergeben. In diesem Fall setzen wir uns direkt persönlich mit der auf der Warteliste stehenden Person in Verbindung.
  5. Ca. 15 Tage vor Veranstaltungsauftakt wird eine Erinnerung per E-Mail an die in der Anmeldung angegebene E-Mailadresse versendet.

III Pflichten des Teilnehmenden

  1. Stornierungen der Teilnahme sind bis spätestens eine Woche vor der Auftaktveranstaltung der Aus- und Fortbildungskoordination anzuzeigen.
  2. Teilnehmer:innen können im Falle der Verhinderung Ersatz-Teilnehmer:innen benennen. Dabei ist zu beachten:
  • a) Teilnehmer:Innenwechsel sind der Aus- und Fortbildungskoordination bis spätestens drei Tage vor Auftakt mitzuteilen.
  • b) Ein Teilnehmer:Innenwechsel innerhalb der angelaufenen Fortbildungsreihe ist nicht möglich.
  • c) Die Ersatz-Teilnehmer:innen müssen die Teilnahmerichtlinien erfüllen.
  1. Die Teilnahme an der Auftaktveranstaltung einer Fortbildungsreihe ist mit mindestens einer Person aus einer Einrichtung verpflichtend.
  2. Evaluation ist verbindlicher Bestandteil der Angebote. Die Teilnehmenden erklären sich mit der Anmeldung zum Angebot dazu bereit, an der Evaluation mitzuwirken. Siehe auch Überschrift „Teilnahmebescheinigung“.
  3. Die Umsetzung der Praxisaufgaben ist verpflichtend. Siehe auch Überschrift „Teilnahmebescheinigung“.
  4. In Angeboten der Forscherstation dienen Smartphones und Tablets ausschließlich Verwendungszwecken der Fortbildung. Während der Durchführung der Angebote sind digitale Geräte auszuschalten.
  5. Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Bild-/Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet.

IV Teilnahmebescheinigung

Die Umsetzung der Praxisaufgaben sowie die vollständige Teilnahme an der Evaluation des jeweiligen Angebots sind Voraussetzung für den Erhalt einer Teilnahmebescheinigung, insofern diese Bestandteile des jeweiligen Angebots sind.

Weiter gilt (getrennt nach Angebotsart):

  1. Fortbildung: Reihe: Für den Erhalt einer Teilnahmebescheinigung ist eine Anwesenheit an mindestens vier von fünf Terminen erforderlich.
  2. Fortbildung: Basismodul und Module: Die jeweilige Anwesenheit wird bescheinigt.
  3. Fortbildung: blended learning: Für den Erhalt einer Teilnahmebescheinigung ist eine Anwesenheit an mindestens zwei von drei Präsenzterminen erforderlich. Die Umsetzung der Selbstlernphase ist verpflichtend.
  4. Workshop: Für den Erhalt einer Teilnahmebescheinigung ist eine Anwesenheit an mindestens zwei von drei Terminen erforderlich.
  5. Webcast, Wissenschaft trifft Praxis und Forsch Mit!: Es werden keine Teilnahmebescheinigungen ausgestellt.
  6. Entdeckerzeit, Draußen Lernen, NaBil-Selbstlernkurse: Die Teilnahme wird bescheinigt.

Die Teilnahmebescheinigung erhalten Sie bei Erfüllung der Voraussetzungen digital nach dem letzten Veranstaltungstermin.

Plakettenerwerb

  1. Die Forscherstation vergibt jährlich die Forscherstations-Plakette an Einrichtungen und weist damit das Engagement für frühe naturwissenschaftliche Bildung für das ausgewiesene Kalenderjahr nach.
  2. Die Einrichtungen erhalten zusätzlich eine Digitale Plakette.
  3. Die Bedingungen zum Erhalt einer Plakette sind hier (https://www.forscherstation.info/angebote/einrichtungen/plakette/) aufgeführt.  

Organisatorische Änderungen

  1. Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein Angebot durch eine bestimmte Angebotsleitung durchgeführt wird. Dies gilt auch dann, wenn das Angebot mit dem Namen der Leitung angekündigt wurde.
  2. Die Forscherstation kann aus sachlichen Gründen in zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Angebote ändern.
  3. Die Forscherstation behält sich vor, aus wichtigen Gründen, die nicht von ihr zu vertreten sind (z. B. zu geringe Teilnahmezahl oder Ausfall der Angebotsleitung), ein Angebot abzusagen oder zu verschieben. Die Teilnehmenden werden darüber unverzüglich informiert.

VI Haftung

  1. Die Haftung der Forscherstation ist grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dieser Ausschluss gilt nur dann nicht, wenn die Forscherstation (durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen) schuldhaft Rechte des Teilnehmenden verletzt, die diesem nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmende regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten). Weiterhin gilt der Haftungsausschluss nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Für Unfälle und sonstige Schädigungen des Teilnehmenden während des Hin- bzw. Rückweges zu oder von den Angeboten übernimmt die Forscherstation keine Haftung.
  3. Für vom Teilnehmenden während eines Angebots eingebrachtes Material gilt bzgl. der Haftung Absatz 1.
  4. Ebenso übernehmen wir keine Haftung für Garderobe und/oder persönliche Gegenstände.
  5. Da der Lernerfolg in wesentlichem Umfang vom Lernumfeld und dem Teilnehmenden selbst mitbestimmt wird (z. B. durch die entsprechenden Vorkenntnisse und die Bereitschaft zur Mitarbeit), kann die Forscherstation keine Garantie für den Lernerfolg übernehmen.

VII Urheberrecht

  1. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial, auch in digitaler Form, darf ohne vorherige Zustimmung der Forscherstation nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden, soweit die Nutzung nicht gesetzlich zulässig ist.
  2. Soweit die Forscherstation gGmbH einen Internetzugang zur Verfügung stellt, ist dessen Nutzung nur zum Zweck der Angebotsteilnahme bzw. zur Teilnahme an empirischen Erhebungen zulässig.
    Internetseiten mit pornographischem, rassistischem oder diskriminierendem Inhalt dürfen nicht aufgerufen werden. Bei Zuwiderhandlung haftet der Teilnehmende für die entstandenen Schäden.
  3. Jeder Teilnehmende ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Die Forscherstation übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Anwendung erworbener Kenntnisse oder durch die Nutzung erstellter oder veränderter Programme oder durch Computerviren oder andere destruktive Programme verursacht werden.
  4. Alle Rechte, auch an der Übersetzung, des Nachdruckes und der Vervielfältigung der Veranstaltungsunterlagen oder Teilen daraus liegen – sofern keine anderen Angaben gemacht werden – bei der Forscherstation. Kein Teil der Unterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung von Seiten der Forscherstation in irgendeiner Form (Fotokopie, Mikrofilm oder anderen Verfahren) weiterverarbeitet, vervielfältigt oder zur öffentlichen Weitergabe benutzt werden, soweit die Nutzung nicht gesetzlich zulässig ist.
  5. Das während einer Veranstaltung zur Verfügung gestellte Audio- und Videomaterial darf weder entnommen noch ganz oder teilweise kopiert, verändert oder gelöscht werden. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns Schadensersatzforderungen vor.